FDP Kreis Thun unterstützt Mathias Berger

Die Kreisverbände der FDP und der SVP sehen den 57-jährigen Thuner als Nachfolger von Marc Fritschi.

Eine gemeinsame Findungskommission der FDP und SVP hatte im Dezember den Thuner Mathias Berger als Kandidaten für die Nachfolge von Regierungsstatthalter Marc Fritschi empfohlen. Inzwischen haben beide Parteien nach persönlicher Vorstellung in einer Videokonferenz Berger als gemeinsamen bürgerlichen Kandidaten für die Regierungsstatthalterwahl in Thun nominiert.

Bürgerliche Grundhaltung

Der 57-jährige Jurist und Anwalt ist Leiter Rechtsdienst der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern. Zuvor war er in leitenden Positionen im VBS, bei der FINMA, an Gerichten, aber auch viele Jahre in der Privatwirtschaft tätig. Berger, der seit elf Jahren in Thun lebt und wohnt, ist verheiratet und hat zwei Söhne (14 und 18 Jahre). Seine Frau ist Sprachwissenschaftlerin und erforscht unter anderem unsere Mundart. «Die Kandidatur des SVP-Mitgliedes Berger überzeugt die Mitglieder beziehungsweise Delegierten in beiden Parteien ausserordentlich. Seine breite Erfahrung, die starke Persönlichkeit und die bürgerliche Grundhaltung machen ihn zum idealen Kandidaten für das Amt», heisst es. Eine Unterstützung durch andere Parteien sei noch offen, werde jedoch angestrebt.

Nötiges Rüstzeug

Markus Brunner, Präsident FDP.Die Liberalen, Kreisverband Thun, zeigte sich sehr zufrieden mit der Nomination: «97 Prozent unserer stimmgebenden Mitglieder haben Berger das Vertrauen ausgesprochen. Das ist ein hervorragendes Ergebnis, und ich bin überzeugt, mit Berger den idealen Kandidaten für alle Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis Thun gefunden zu haben. Als erfahrener Jurist bringt er das benötigte Rüstzeug mit und als Mensch die Verbundenheit mit der Bevölkerung.» Grossrat Samuel Krähenbühl, Präsident SVP Wahlkreisverband Thun, äusserst sich ebenfalls sehr zufrieden: «Berger steht als Kandidat für Stadt und Land. Er wird als Regierungsstatthalter ein offenes Ohr für das Gewerbe, die Bäuerinnen und Bauern und die Gemeinden und ihre Bevölkerung haben.»