Die Parteimitglieder haben an der Parteiversammlung vom 10. Februar 2010 die Abstimmungsempfehlungen für den 7. März 2010 beschlossen. Eine diskussionslose JA-Empfehlung fällten die Mitglieder für den Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen. Trotz grosser Diskussion zum Thema des „Tierschutzanwaltes“ wurde relativ klar die NEIN-Parole beschlossen. Befürworter weisen auf das mangelnde Klagerecht hin, welche Tiervertreter haben. Diese Situation wäre zu verbessern. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen genügen aber, um die Anliegen der Befürworter umsetzen zu können. Die JA-Parole zum BVG-Mindestumwandlungssatz wurde mit nur 1 Gegenstimme gefällt. Parteimitglieder stellten fest, dass die Abstimmungsgegner viele Unwahrheiten verbreiten. Der Umwandlungssatz tritt nur einmal pro Arbeitnehmer zum Einsatz, um das angesparte Kapital in eine Rente umzurechnen. Für alle, welche das volle angesparte Kapital beziehen oder bereits in der Rente sind, hat dieser Umwandlungssatz keine Bedeutung. Es ist jedem Arbeitnehmer frei gestellt, das Kapital zu beziehen und selber auf dem Finanzmarkt anzulegen. Die Senkung des Umwandlungssatz muss nun erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, dass junge Arbeitnehmer für Sondermassnahmen zur Kasse gebeten werden. Die FDP versteht aber, dass mit der aktuellen Diskussion um die Finanzkrise ein gewisses Misstrauen vorhanden ist.